Maschinenhandel-Kulms
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* alle Preise ohne Gewähr, exkl. MWSt und Transport *    


Verkaufbedingungen

 

1. Kaufobjekt

Gewicht, Massen, Abbildungen sind ohne Verbindlichkeit. Schutzvorrichtungen, auch wenn behördlich vorgeschrieben, sind im Preis nicht inbegriffen; sie werden auf Bestellung geliefert. Anschluss und Montage von allfälligen Peripherie-Schnittstellen sowie die Inbetriebnahme von solchen sind im Kaufpreis nicht inbegriffen.

2. Garantie

Der gekaufte Gegenstand wird mit Fabrikgarantie geliefert, d.h. die Verkäuferin gewährt dem Käufer die gleiche Garantie, wie sie ihr der Fabrik gegenüber zusteht. Jede weitergehende Haftung, insbesondere auch für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden ist ausgeschlossen. Die Verkäuferin übernimmt keine Nachwährschaft. Für Occasionen gilt unter Vorbehalt besonderer schriftlicher Abmachung jede Garantie als wegbedungen, d.h. sie werden ohne jegliche Nachwährschaft geliefert

3. Preise

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Kaufpreis basiert auf der gegenwärtig gültigen Preisliste. Falls bis zur Ablieferung des Kaufgegenstandes eine Änderung des Katalog­preises erfolgt, wird der Kaufpreis entsprechend angepasst. Die Preise verstehen sich netto ab Aarwangen ausschliesslich Verpackung und MSWT.

4. Zahlungen

Zahlungen haben netto ohne Abzug zu erfolgen. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt der gekaufte Gegenstand samt Zubehör Eigentum der Verkäuferin. Sie ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen. Adressänderungen sind vom Käufer der Verkäuferin sofort schriftlich zu melden. Der Kaufpreis ist in jedem Falle bei Fälligkeit zu bezahlen; eine Verrechnung irgendwelcher Ansprüche ohne entsprechende schriftliche, zusätzliche Vereinbarung ist ausgeschlossen. Pendente Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von der Zahlungspflicht gemäss Vertrag. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, auch ohne Mahnung einen Verzugszins von 10% p.a. seit Fälligkeit der ausstehenden Zahlung zu erheben.

5.Lieferfristen

Die Lieferfristen sind unverbindlich. Eine allfällige Lieferverzögerung berechtigt den Käufer nicht zu Schadenersatz und zum Rücktritt, erst wenn seit dem Lieferdatum drei Monate verstrichen sind und der Käufer anschliessend eine schriftliche Nachfrist von 20 Tagen angesetzt hat. Ebenso berechtigen werkseitige Änderungen am Kaufgegenstand den Käufer weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatz.

6. Erfüllung

Für den Fall der Nichterfüllung oder der nicht richtigen Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ist eine Konventionalstrafe von mindestens 20% des Kaufpreises vereinbart. Die Verkäuferin kann aber auch Erfüllung verlangen.

7.Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren für allfällige Differenzen Aarwangen als Gerichtsstand.